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Seouldrip🇰🇷

[Eilmeldung] 40-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 300.000 Won verurteilt, nachdem sie einen Mann in seinen 20ern ins Gesicht geschlagen hat, der sie illegal in einer Frauentoilette gefilmt hat

https://n.news.naver.com/article/081/0003648648?cds=news_media_pc&type=editn

(ausgezugener Teil)

Am 1. des Monats verurteilte Richter Seok Dong-woo vom 4. Strafgericht des Bezirksgerichts Changwon eine Frau in ihren 40ern, Frau A, die wegen Körperverletzung angeklagt war, zu einer Geldstrafe von 300.000 Won.

Frau A wurde vor Gericht gestellt, weil sie am 8. Dezember 2024 gegen 5:40 Uhr morgens in einer Frauentoilette im Erdgeschoss eines Gebäudes im Bezirk Seongsan der Stadt Changwon, Gyeongsangnam-do, einen Mann in seinen 20ern, Herrn B, mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem dieser sie heimlich beim Urinieren gefilmt hatte.

Ermittlungen ergaben, dass Herr B die illegalen Aufnahmen von Frau A machte, während er sich bereits in einer dreijährigen Bewährungsfrist befand, nachdem er im Dezember 2023 wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Bestrafung von Sexualstraftaten (illegale Aufnahme und Verbreitung mittels Kamera etc.) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden war.

Die Seite von Frau A behauptete, dass sie Herrn B nicht geschlagen habe, doch das Gericht sah die Körperverletzung als erwiesen an.

Das Gericht erklärte: „Da Herr B die Straftat, Frau A heimlich beim Urinieren gefilmt zu haben, gestanden hat, aber gleichzeitig konsistent über die Körperverletzung aussagte, und da Herr B, der sich in der Bewährungszeit befand und dringend an einer gütlichen Einigung mit Frau A interessiert war, es unwahrscheinlich ist, dass er die Körperverletzung erfunden hat, kann die Tat als erwiesen angesehen werden.“

Weiter erläuterte das Gericht: „In Anbetracht der gesamten Umstände, insbesondere der Tatsache, dass Frau A nicht nur den Ausgang mit ihren Beinen blockierte, um den sich entschuldigenden Herrn B daran zu hindern zu fliehen, sondern ihn etwa 15 bis 17 Mal ins Gesicht schlug, kann dies nicht als Notwehr oder als eine rechtmäßige Handlung gewertet werden, die den gesellschaftlichen Normen entspricht.“

Quelle: https://theqoo.net/hot/4225677087

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